Altersvorsorge
Aufbau einer Altersvorsorge
Der Begriff Altersvorsorge beinhaltet alle getroffenen Maßnahmen, zur Finanzierung des Lebens nach dem ausscheiden aus dem Berufsleben. Maßnahmen zur Vorsorge im Alter sind aufgeteilt in gesetzliche Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Die gesetzliche Vorsorge wird über das Umlageverfahren für die aktuell anliegenden Rentenzahlungen angewendet, es wird nicht für den jeweiligen Rentenbeitragszahler aufgespart.
Private Altersvorsorge dringend notwendig
Da das Alter in Deutschland stetig steigt, nehmen die Rentenforderungen auch stetig zu, da der Rentensatz den Forderungen aber nicht angeglichen wird steigen die Rentenversicherungsbeiträge für die erwerbstätigen Mitbürger stetig.
So ist es also ratsam sich über eine private- oder betriebliche Altersvorsorge zu informieren und in diese einzuzahlen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sichert einem der Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses entweder eine Rente zu oder er zahlt eine Rente an die Unterstützungskasse, der Rentner hat dabei aber keine Rechtsansprüche, der Arbeitgeber kann zur betrieblichen Vorsorge auch Rentenbeiträge der Pensionskasse überweisen, welche ähnlich einer Lebensversicherung fungiert. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit auch selbst einen Pensionsfond zu eröffnen, um dort die Beiträge zum Zweck der Altersvorsorge zu sammeln. Die letzte Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung eines Angestellten bei einem deutschen Versicherer. Den Durchführungsweg der betrieblichen Vorsorge legt der Arbeitgeber fest. Werden die Beiträge an die Pensionskasse, den Pensionsfond oder an einen Direktversicherer gezahlt, hat der Rentennehmer einen Anspruch auf die staatliche Zulagen-Förderung.
Bei der privaten Altersvorsorge spart der zukünftige Rentner seinen Eigenen Anteil zur Rente. Dabei gibt es auch staatlich geförderte Angebote, wie z.B. die Riester Rente und der Rürup Rente. Das angewachsene Kapital wird dann monatlich ausgezahlt.
Zur privaten Vorsorge gehören auch Wertgegenstände, Immobilien und Kapitalanlagen, diese werden aber nicht steuerlich begünstigt oder mit Förderungen bezuschusst.
