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Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, kommt in erster Linie für eine Altersrente auf, aber sie hat für den Versicherten noch andere Dienstleistungen.

Altersrente

Die bekannteste Variante des Rentensystems ist die Altersrente. Diese Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist die wichtigste Versorgung der deutschen Bevölkerung. Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine Altersrente. Das Mindestalter bei der gesetzlichen Rentenversicherung liegt hierbei bei 65 Jahren. Es ist jedoch möglich, vorab schon diese Rente zu erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Grundsicherung

Die Grundsicherung ist, vergleichbar mit der Sozialhilfe, dafür da, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt nicht mit den eigenen Mitteln bestreiten können. Diese haben in der Regel eine bestimmte Altersgrenze überschritten oder sind durch eine Erwerbsminderung nicht in der Lage, sich selber zu versorgen. Die monatlichen Zahlungen bei der grundsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung, die die betreffenden Personen dann erhalten, werden nach der Höhe des individuellen Bedarfs berechnet.

Rente wegen Erwerbsminderung

Wenn eine Person wegen Krankheit oder wegen eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr nachgehen kann, so kann der Versicherte die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, die die gesetzliche Rentenversicherung als Ausgleich zahlt. Der Betrag, der bei dieser Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, hängt von dem vorherigem Einkommen ab, der verdient wurde. Darüber hinaus kommt es darauf an, ob die versicherte Person komplett erwerbsunfähig ist oder er aber noch eine gewisse Zeit am Tag arbeiten kann.

Hinterbliebenenrente

Eine weitere Leistung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Hinterbliebenenrente,. Diese sorgt dafür, dass die Angehörigen eines Verstorbenen mit einer Rente versorgt wird, wenn dieser auch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war. So ist der Angehörige von der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell weniger abhängig.

Kranken- und Pflegeversicherung

Menschen, die eine gesetzliche Altersrente beziehen, müssen bei der Kranken- und Pflegeversicherung einen monatlichen Betrag zahlen. Von der gesetzlichen Rentenversicherung wird hierbei der Arbeitgeberanteil übernommen, womit der Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung entlastet wird. Die Kranken- und Pflegeversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wenn der Wohnsitz im Ausland liegt, entfällt diese Pflicht der gesetzliche Rentenversicherung.