Die Riester-Rente
Die private freiwillige Altersvorsorge
Die Riester-Rente verdankt ihren Namen dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, der im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu Beginn dieses Jahrtausends vorschlug, eine freiwillige Altersvorsorge zu fördern. Die Riester-Rente ist also eine private, freiwillige Altersvorsorge, die durch eine Altersvorsorgezulage staatlich gefördert wird.
Förderungsberechtigte und Förderung
Riester-Rente-Förderungsberechtigt sind z. B. alle rentenversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen oder Selbständige, ALG-II-EmpfängerInnen, ArbeitslosengeldempfängerInnen, Wehr- und Zivildienstleistende und Soldaten, Beamte, Richter und Amtsträger sowie Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind und EmpfängerInnen von Vorruhestandsgeld, wenn vorher eine Pflichtversicherung bestanden hat.
Die Riester-Rente-Förderung ist jedoch nicht für alle abgeschlossenen Altersvorsorgeverträge möglich, sondern nur für solche, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach AltZertG zertifiziert wurden. Riester-Renten sind z. B. Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Pensionsfonds sowie Pensionskassen.
Ein Riester-Rentevertrag kann nicht abgetreten oder verpfändet werden, ist aber andererseits auch pfändungssicher für den bzw. die Einzahlende(n). Seit 2008 ist es allerdings möglich, das in einer Riester-Rente angesparte Vermögen zum Immobilienkauf oder -bau einzusetzen oder Genossenschaftsanteile an einer Wohnungsgenossenschaft damit zu erwerben.
In der Regel ab dem 60. Lebensjahr kann die Riester-Rente dann in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass sie eine lebenslange Rentenzahlung darstellt (also z. B. einen Auszahlungsplan) und die Riester-Rente nicht in einer Summe ausgezahlt werden kann, sondern höchstens 30 % als Einmalzahlung erfolgen können.
Alternativen zur Riester-Rente
Seit 2005 gibt es nicht nur die Riester-Rente, sondern auch die "Rürup-Rente". Die Rürup-Rente verdankt ihren Namen dem Ökonomen Bert Rürup und ermöglicht die Ansparung einer staatlich geförderten Altersvorsorge, z. B. als herkömmliche oder fondsgebundene Rentenversicherung oder britische Versicherung. Die Rürup-Rente wird, wie die Riester-Rente auch, lebenslang ausgezahlt, höchstens 30 % der Gesamtsumme dürfen bei Rentenbeginn ausbezahlt werden. Die Rürup-Rente kann nicht vererbt oder verpfändet werden, auch eine Veräußerung des Versicherungsvertrags ist nicht möglich. Die Rürup-Rente lohnt sich für Selbstständige, die die Förderung der Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen können.
