Rürup Rente

June 26th, 2009

Aktive Altersvorsorge

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Um die private Altersvorsorge für Bürger attraktiv zu gestalten, fördert der Staat diese durch Zulagen oder Steuererleichterungen. Dafür hat die Bundesregierung zwei Produkte initiiert, mit denen die Bundesbürger aktiv Altersvorsorge betreiben können. Zum einen handelt es sich dabei um die Riester-Rente und zum anderen um die Rürup-Rente.

Die Basis-Rente

Die Rürup-Rente, umgangssprachlich auch Basis-Rente, entspricht in den Leistungen und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Die Rürup-Rente ist eine Leibrente, die nur für den jeweiligen Versicherungsnehmer leistet. Eine Absicherung von Hinterbliebenen kann aber zusätzlich vereinbart werden. Die Beitragszahlungen in die Rürup-Rente können als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden.

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Besondere Vorteile der Rürup-Rente liegen in der Unpfändbarkeit der geleisteten Einzahlungen. Im Falle einer langen Arbeitslosigkeit und der Beantragung von ALG 2 (Hartz 4), wird der gebildete Kapitalstock nicht als Vermögen angerechnet. Die Nachteile der Rürup-Rente liegen darin, dass die Beiträge nur gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass der Abzug des vollen Beitrages als Sonderausgabe erst im Jahr 2025 möglich sein wird. Im Jahr 2009 können 68 Prozent der Beiträge in die Rürup-Rente geltend gemacht werden.

Rürup-Rente für Selbstständige

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Rürup-Rente für Selbstständige mit einem hohen Einkommen. Da für diese Zielgruppe eine Riester-Rente unattraktiv ist, stellt die Rürup-Rente das einzig sinnvolle Produkt zur Altersvorsorge dar. Gegenüber der Riester-Rente hat die Rürup-Rente aber erhebliche Nachteile: Ein Kapitalwahlrecht besteht auch zu Rentenbeginn nicht. Das gebildete Kapital verfällt bei Tod des Versicherungsnehmers, wenn keine zusätzliche Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen wurde. Bei der Riester-Rente ist die Hinterbliebenenvorsorge standardmäßig vorhanden.

Die Rürup-Produkte

Versicherungen und Banken vertreiben verschiedene Produkte als Rürup-Rente oder Basis-Rente. Dabei handelt es sich entweder um konventionelle Rentenversicherungen, die sich besonders an konservative Anleger richten, fondsgebundene Rentenversicherungen, für chancenorientierte Anleger und Fondssparpläne für risikobereite Anleger. Auch britische Lebensversicherungen können als Rürup-Rente genutzt werden. Generell sind Rürup-Renten kapitalgedeckte Versicherungen und - im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung - nicht umlagefinanziert.

Rentenversicherung in Deutschland

June 26th, 2009

Die Rentenversicherung - ein kontroverses Thema

Die Rentenversicherung in Deutschland ist ein sehr oft diskutiertes und auch bei den Bürgern nicht gerade beliebtes politisches Gesprächsthema. Als Rentenversicherung werden staatlich angelegte Rentendepots oder private Rentenversicherungen eingestuft. Die staatliche Rentenversicherung wird mit der Einkommenssteuer am Ende jedes Monats dem Arbeitnehmer abgebucht und in sein Rentendepot eingezahlt. Zusammen mit der Lohnsteuer, der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung bildet die Rentenversicherung die Einkommenssteuer der Arbeitnehmer.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird bei den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern je zu einer Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Der Prozentsatz der gesetzlichen Rentenversicherung wird bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben. Der allgemeine Prozentsatz liegt in der ganzen Bundesrepublik bei 19,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind unterschiedlich. Sie unterscheidet sich in den neuen Bundesländern von der in den alten Bundesländern und auch die Bemessungsgrenze der Knappschaft im Westen sieht wieder anders aus. Der Beitrag der Rentenversicherung wird durch die Krankenkasse, die zuständig ist erhoben. Danach werden die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge an den jeweiligen Versicherungsträger ausgezahlt. Selbständige Personen können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung auch freiwillig versichern. Sie müssen jedoch dann die vollen Beitragssätze selbst übernehmen. Die Versicherungspflicht, die generell in der Bundesrepublik gilt sichert zu, dass auch die Bürger, die ein sehr starkes Einkommen haben, in die Rentenversicherung einzahlen müssen.

Leider steht das deutsche Rentensystem sehr in der Kritik. Immer mehr Stimmen sagen, dass die Bürger Geld einzahlen aber kaum etwas in Fällen der Arbeitsunfähigkeit oder in der Rente zurückbekommen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Deutschland immer unbeliebter. Pro Jahr steigt die Zahl der, die die Rentenversicherung privat abschließen und dort zusätzlich einzahlen. Auf die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht mehr viel gesetzt…

So bekommt man unkompliziert die staatlichen Zuschüsse zur Riester Rente

June 24th, 2009

Zuschüsse vom Staat sicher - ganz einfach

Die Möglichkeiten, eine private Rentenvorsorge zu realisieren sind vielseitig. Die meisten Verbraucher in Deutschland setzen dabei auf die Riester Rente, denn sie vereint nicht nur sehr viel Vorteile miteinander, sondern ist auch in ihrem Verwaltungsaufwand her sehr gering. Der entscheidende Vorteil dieser Art der Altersvorsorge ist, dass der Staat die Riester-Sparer finanziell unterstützt. Wer mindestens 4% seines jährlichen Bruttogehaltes in eine Riester Rente fließen lässt, der bekommt jährlich einen staatlichen Zuschuss von 154 € für sich selbst und pro Kind, dass im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und kindergeldberechtigt ist, gibt es noch mal einen Zuschuss von 185 €.

Auch anteilige Zuschüsse für die Riester-Rente möglich

Wer weniger einzahlt kann immerhin noch mit einem anteiligen Zuschuss rechnen. Selbstverständlich kann man auch mehr für seine private Rentenvorsorge aufwenden. Allerdings gibt es dann keinen Extrabonus vom Staat, sondern nur die 154 bzw. 185 Euro. Um an die staatliche Förderung bei dieser Rentenvorsorge zu kommen, muss man einen Antrag bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen - und das jährlich. Damit hier der Verwaltungsaufwand minimiert wird, kann man seit einiger Zeit seine Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, sich um die jährliche Beantragung zu kümmern. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überweist die staatlichen Zuschü sse zur Altersvorsorge direkt auf das Riester-Konto des Versicherten.

Wichtige Faktoren im Bezug auf die Wohn-Riester

June 23rd, 2009

Die Riester Rente ist bereits seit dem Jahre 2001 in Deutschland eine der beliebteste Formen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. In den letzten Jahren hat sich die Riester Rente so gut etabliert, dass sie inzwischen zu einer Standardversicherung gehört, die es in so gut wie jedem Haushalt zu finden ist. Seit einiger Zeit kann man nun die Riester Rente auch in die Finanzierung des Eigenheims stecken, denn mit der Einführung der Wohn-Riester ist dies nun problemlos möglich. Bevor man sich jedoch für ein Modell dieser Rentenvorsorge entscheidet, sollte man wissen, auf was man achten muss. Besonders Bauherren, die sich ein neues Eigenheim zulegen wollen, können von der Riester Rente als Wohnriester bessere Konditionen erwarten, als es bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung der Fall ist. Sie müssen allerdings ein besonderes Augemerk auf die Zinsen legen, die nicht viel höher sein sollten, als es bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung die Regel ist. Auch Familien mit Kindern sollten sich überlegen, ob sie lieber in ihr Eigenheim finanzieren wollen, oder sich eine Rentenvorsorge aufbauen möchten. Wer sich nämlich für die Altersvorsorge der Wohnriester entscheidet, kann später nicht mit einer monatlichen Rentenzahlung rechnen, wie bei herkömmlichen Riester Rente. Perfekt ist dann eine zusätzliche, nicht staatlich geförderte Rentenvorsorge.

Die neue Wohn-Riester - Eigenheime durch staatliche Förderungen finanzieren

May 4th, 2009

Aufgrund von Gesetzesänderungen kann die Riester Rente, die eines der beliebtesten Vorsorgeprodukte für die private Rentenvorsorge ist, nun auch ausschließlich für die Finanzierung des Eigenheims verwendet werden. Konkret handelt es sich hierbei um das “Eigenheimrentengesetz”, durch dass die eigene Wohnung oder das Haus mit Riester Zulagen gefördert werden kann. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn man auch selbst das Haus bzw. die Wohnung bewohnt. Am einfachsten ist es, wenn man die Zulagen zur Riester Rente direkt in die Tilgung des Immobiliendarlehens fließen lässt. Die staatlichen Zulagen gehen dabei direkt an den Kreditgeber, sodass der Verwaltungsaufwand hier am geringsten ist.

Riester-Rente zur Anzahlung

Eine weitere Möglichkeit bietet sich an, wenn man bereits eine Riester Rente hat. Hier kann man das Kapital verwenden um damit ein Eigenheim zu Erwerben oder es zumindest anzuzahlen. Damit dies allerdings möglich ist, müssen in dieser Altersvorsorge mindestes 15.000 Euro angespart sein. Zudem kann man die Zulagen für einen Bausparvertrag beantragen. Die staatlichen Zuschüsse fließen dabei direkt auf das Bausparkonto, dass alle Bedingungen zur Förderung durch die Riester Rente erfüllen muss. Da es viele Möglichkeiten gibt, die Altersvorsorge auf ein Eigenheim zu fokussieren, sollte man sich von einem Fachmann in Sachen Rentenvorsorge, Riester Rente und Co. beraten lassen.

Die Vorteile der Riester Rente im Überblick

Geht es um das Thema Altersvorsorge, dann stehen dem Verbraucher sehr viele verschiedene Produkte zur Verfügung. Welche Art der privaten Rentenvorsorge dabei die richtige ist, erfährt man am besten durch ein Gespräch mit einem versierten Fachmann. Nicht jede Art der privaten Altersvorsorge ist für jeden gleich gut geeignet und so ist die eingehende Information und die Beratung das A und O. Es gibt allerdings ein Produkt zur privaten Rentenvorsorge für so gut wie jeden geeignet: die Riester Rente. Sie ist die beste Möglichkeit für Arbeitnehmer, für das Alter vorzusorgen und erfreut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit.

Vermögensaufbau mit der Riester-Rente

Inzwischen gibt es vier Möglichkeiten mit der Riester Rente einen Vermögensaufbau als Altersvorsorge zu realisieren, was sie zu einer der flexibelsten Möglichkeiten zur privaten Rentenvorsorge macht. Vorteilig wirkt sich bei der Riester Rente die staatliche Bezuschussung aus und auch dass das eingezahlte Kapital zu 100 Prozent abgesichert ist, lässt die Beliebtheit dieser Form der Altersvorsorge steigen. Sicher sind die eingezahlten Beträge sowie die staatlichen Zuschüsse sogar bei einer risikobehafteten Anlageform, wie beispielsweise in Aktienfonds. Auch die Bezuschussung kann sich sehen lassen, denn jährlich zahlt der Staat pro Sparer 154 Euro in den Riester Vertrag ein. Zusätzlich gibt es jährlich 185 Euro pro Kind.

Kritik am Konzept der Riester-Rente

April 3rd, 2009

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Bezeichnung Riester-Rente, geht auf den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zurück, der in seiner Amtszeit eine staatlich geförderte freiwillige Altersvorsorge vorschlug. Man nennt diese Art der Vorsorge im allgemeinen Sprachgebrauch auch “riestern”.

Zulagenberechtigung und Verzinsung der Riester Rente

Allerdings keimt immer wieder Kritik an dieser Anlage auf. Die Riester-Rente ist beschränkt auf einen bestimmten zulageberechtigten Personenkreis. Die Verzinsung der Riester-Rente kann nicht garantiert werden.Sollten durch eine weitere Wirtschaftskrise die Zinsen aufgefressen werden, sind sie unwiderbringlich weg. Allerdings müssen die Anbieter einer Riester-Rente, zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes die Garantie abgeben, dass zumindest die eingezahlten Beiträge der Riester-Rente ausbezahlt werden. Dies ist auch die Bedingung für die Förderung einer Riester-Rente. Die Zulagen setzen sich wie folgt zusammen:

Die Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI EStG
Der Sonderabgabenabzug gemäß § 10a EStG

Bedingungen und Einschränkungen der Riester Rente

Ein weiterer Kritikpunkt an der Riester-Rente sind die gesetzlichen Bedingungen und Einschränkungen. Die Rentenzahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Dies kann bedeuten, dass bei gleichzeitigem Bezug einer gesetzlichen Altersrente, ein grosser Teil der Riester-Rente verloren ist. Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen auch beim Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn zurückbezahlt werden. Es besteht nur die Möglichkeit, dass die Riester-Rente, inclusiv Zulagen, einem bestehenden Riestervertrag des Ehepartners zugeschlagen werden kann.

Änderungen der Riester-Rente

Desweiteren wurden die Bedingungen einer Riester-Rente seit dem Jahr 2005 bereits vier mal geändert.
Es gibt einige weitere Kritikpunkte am Konzept der Riester-Rente, so zum Beispiel die Frage, ob die Subventionen der Versicherungsanbieter hinsichtlich der Riester-Förderung, einen Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung darstellt. Eine Studie hat ergeben, dass durch die Riester-Rente, die Sparneigung der Haushalte mit geringem Einkommen, kaum existent, oder aber sehr gering ist.
Die vielen Riester-Rente- Verträge sind nur scheinbar ein grosser Erfolg. Durch den Abschluß dieser Verträge wurde jedoch sehr viel Kapital aus anderen Sparformen abgezogen.

Keine Einmalauszahlung der Riester Rente

Desweiteren bemängeln Verbraucherschutzverbände, dass das angesparte Vernögen der Riester-Rente, nur als lebenslange Rente, nicht jedoch auch als Einmalbetrag ausbezahlt wird. Lediglich eine 30 prozentige Abschlagszahlung auf die Gesamtsumme, kann am Auszahlungsbeginn zulagenunschädlich ausgezahlt werden.

Die Riester-Rente stelle deshalb eine Bevormundung und Einschränkung des Bürgers dar. Deshalb sollte genau überlegt werden, ob aufgrund der massiven Kritikpunkte am Konzept, eine Anlage in eine Riester-Rente, das Optimum einer Altersvorsorge darstellt.

Gesetzliche Bedingungen und Einschränkungen der Riester Rente

March 20th, 2009

Beachten Sie bei der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Sie kann freiwillig abgeschlossen werden. Das besondere bei der Riester-Rente ist das sie durch eine staatliche Förderung aufgestockt wird. Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester erfunden und eingeführt. Aufgrund dieser staatlichen Förderung gibt es einiges bei der Riester-Rente zu beachten. Denn es gibt gesetzliche Bestimmungen und Einschränkungen die je nachdem zum Vor- oder Nachteil für den Versicherungsnehmer sind.

Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?

Zum einen kann die Riester-Rente nur von Personen in Anspruch genommen werden die als Arbeitnehmer, Student, Arbeitslose oder als sozialversicherte Selbständige tätig sind. Andere Personengruppen wie Selbstständige oder Beamte haben zum Beispiel keinen Rechtsanspruch auf die Riester-Rente. Eine Riester-Versicherung ist nicht übertragbar oder aufgrund von Schulden pfändbar. Das angesparte Kapital in der Riester-Rente kann auch nicht als Sicherheit zum Beispiel als Hypothek oder dergleichen verwendet werden.

Auszahlung meiner Riester-Rente

Auszahlungen aus der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Dementsprechend sind sie dem Finanzamt mitzuteilen. Zulagen wie die staatliche Förderung zur Riester-Rente müssen zum Beispiel wieder zurückbezahlt werden, wenn die Steuerpflicht in Deutschland endet. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn man auswandert oder dergleichen. Auch beim Tod vom Versicherungsnehmer vor Beginn der Auszahlung müssen die staatlichen Förderungen zur Riester-Rente wieder zurückbezahlt werden. Auszahlungen aus der Riester-Rente sind nur bis zu 30 Prozent vom gesamt angesparten Kapital möglich.

Weitere Bedingungen zum Bau-Riester

Neben diesen Einschränkungen und Bedingungen gibt es noch zusätzliche Bedingungen für die Verwendung vom Kapital zum Bau-Riester. Hier gelten zum Beispiel bestimmte Regelungen der Rückzahlung in die Riester-Rente wieder.
Diese Einschränkungen und Bedingungen bei der Riester-Rente sollte man grundsätzlich vor Abschluss einer Riester-Rente beachten. Auch mögliche Änderungen bei der Riester-Rente sollten vom Versicherungsnehmer beachtet werden.

Bauriestern mit der Riester-Rente

March 3rd, 2009

Wohneigentum zur Altersvorsorge erwerben

Die in Deutschland bevorzugte Altersvorsorge, ist der Erwerb von Wohneigentum. Durch die nicht mehr anfallende monatliche Mietzahlung, wird Kapital freigesetzt, das im Alter eventuell dringend gebraucht wird. Außerdem wird die Rentenvorsorge ebenfalls aufgestockt.
Aufgrund dieser Tatsachen hat man sich entschlossen, die ursprüngliche Riester-Rente auch als Bau-Riester-Vorsorge zuzulassen. Eben darum, um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern.

Bau-Riester mit dem Zwei-Konten-Modell

Das Modell Bau-Riester stellt ein Zwei-Konten-Modell dar. Es wird nicht das Wohneigentum gefördert, sondern der Ansparprozess für das selbstgenutzte Wohneigentum. Es wird hierbei getrennt zwischen Altersvorsorgesparen und der Wohneigentumsfinanzierung. Die angesparten geförderten Beträge werden einem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben. Dieses baut sich gemäß Riester-Plan auf. Wird später Wohneigentum erworben, wird das bis dahin angesparte Guthaben in die Wohneigentumsfinanzierung übernommen. Das Altersvorsorgekonto wird weitergeführt, allerdings mit nur mit fiktiven Altersvorsorge-Sparleistungen. Tatsächlich sind diese jedoch nur Bestandteil der Tilgung des ausgelobten Darlehens. Das hierfür zu führende Konto, spiegelt die Abwicklung des Darlehensvertrages wieder.
Da die Riester-Rente als reine Rentenvorsorge gedacht war, ist dieser Wandel in der Altersvorsorge sehr bemerkenswert.

Voraussetzungen für die Bau-Rieste-Förderung

Der Förderansatz jedoch für Bau-Riester ist an bestimmte Eckpunkte gebunden.
Sparleistungen in der Ansparphase, sowie anteilige Tilgungsleistungen in der Phase des Kapitaldienstes sind förderfähig.
Es werden geltende Altersvorsorgezulagen, sowie der steuerliche Sonderausgabenabzug gefördert.
Begrenzte Förderung erhält man auf die gesetzlich festgelegten Beträge.
Die nachgelagerte Besteuerung beinhaltet das im selbstgenutzten Wohneigentum gebundene (fiktive) Altersvorsorgekapitel.
Besteuert wird mit dem individuellen Steuersatz über einen bestimmten gesetzlichen Zeitraum, oder durch eine pauschale Abgeltung.
Um sicherzustellen, dass die Verwendung ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge dient, kann durch eine dingliche Absicherung erfolgen.
Die bisherige Ungleichbehandlung von selbstgenutztem Wohneigentum und dem Einkommensteuergesetz wird aufgehoben.

Fazit: Bau-Riester als optimale Altersvorsorge

Damit wird die Altersvorsorge durch die Riester-Rente voraussichtlich noch interessanter als bisher. Außerdem wird auch der Erwerb von Wohneigentum vorangetrieben. Das Kapitel private Altersvorsorge mit der Riester-Rente durch Bau-Riester bekommt ebenfalls einen Schub, denn bisher war die Nachfrage noch nicht so hoch wie von der Bundesregierung gewünscht. Die Riester-Rente, kann ab sofort als optimale Altersvorsorge bezeichnet werden.

Berufseinsteiger-Bonus der Riester-Rente nutzen

February 24th, 2009

Gesetzliche Rente reicht nicht aus

Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat den immer wieder neu bekundeten Äußerungen der Vorgängerregierungen in Bezug auf die Sicherheit der gesetzlichen Rente ein Ende bereitet und klargestellt, dass zwar jeder, der während seines Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, aus der Rentenkasse auch eine Rente erhält; diese reicht aber längst nicht mehr aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Daher ist jeder gehalten, privat ergänzend für die Altersrente vorzusorgen. Diese private Vorsorge geschieht entweder durch Abschluss von Kapitallebens- oder -rentenversicherungen oder durch den Erwerb von Immobilien.

Private Vorsorge zur staatlichen Rente

Dennoch ist die Regierung der Ansicht, dass nicht genügend Menschen bisher privat vorgesorgt haben, was auch damit zu tun hat, dass nicht jeder über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. So wurde im Jahr 2000/2001 die Riester-Rente Gesetz.
Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Zulagenrente, die jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, abschließen kann. Maßgeblich für die Höhe der Zulage für die Riester-Rente ist der eingezahlte Beitrag. Die maximale Zulage erhält derjenige, der entweder den Höchstbetrag von 2100 € oder mindestens 4 % seines Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlt. Dabei ist die Zulage Bestandteil des eingezahlten Beitrages.
Das bedeutet, dass derjenige, der für viele zulagenberechtige Angehörige diese Zulage erhält und zudem noch über ein geringes Bruttoeinkommen verfügt, einen recht geringen Eigenanteil in die Riester-Rente einzahlen muss.
Zulagenberechtigt sind im übrigen neben dem Versicherungsnehmer die nicht erwerbstätige Ehefrau sowie jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

Zu einer Ausweitung der Zulage hat die Gesetzesänderung im Jahre 2008 geführt. So wird für Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden, ein jährliche Zulage für die Riester-Rente in Höhe von 300,00 € gezahlt. Ebenso können Erwerber von Immobilien in den Genuss eines Wohn-Riesters kommen.

Sichern Sie sich den Berufseinsteiger-Bonus der Riester Rente

Eine ganz besondere Zulage bei der Riester-Rente erhalten Berufseinsteiger. Hier hat der Gesetzgeber den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus beschlossen. Dieser besagt, dass junge Menschen, die einen Vertrag zur Riester-Rente abschließen, im ersten Berufsjahr eine einmalige Zulage von 200 € für die Riester-Rente bekommen. Voraussetzung ist nur, dass der Sparer zum 01. Januar des Jahres, wo er die Riester-Rente abschließt, nicht älter als 25 Jahre alt ist und dass er selbst unmittelbar zulagenberechtigt ist.

Altersvorsorge ist unerlässlich - mit Riester hilft der Staat sogar mit

February 13th, 2009

Riester Rente - Die staatlich geförderte Zulagenrente

Um den Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten zu wollen, ist private Vorsorge unerlässlich. Damit die Menschen diese private Vorsorge auch wirklich betreiben, hat die damalige Bundesregierung unter ihrem Arbeitsminister Walter Riester üie Riester-Rente eingeführt.
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine vom Staat geförderte Zulagenrente. Voraussetzung für den Erhalt dieser Zulage ist, dass eine extra für die Riester-Rente zertifizierte Kapitalversicherung abgeschlossen wird und dass der Versicherungsnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Die Zulagen der Riester-Rente

Die Höhe der Zulage für die Riester-Rente ist zudem abhängig von der Höhe der jährlichen Einzahlung. Um die maximale Zulage für die Riester-Rente zu bekommen, muss der Versicherte 4 % seines jährlichen Bruttoeinkommens, maximal aber 2100 €, in den Vertrag zur Riester-Rente einzahlen. Dabei zählt die gewährte Zulage als Beitragszahlung was dazu führt, dass sich der monatlich zu zahlende Beitrag für die Riester-Rente reduziert.
Die Zulage selbst wird dem Vertrag direkt zugeführt und muss im Wege der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Allerdings verfällt die Zulage für die Riester-Rente, wenn sie vier Jahre in Folge nicht beantragt wird. Um das zu vermeiden, wurde ein Dauerzulagenantrag eingeführt.

Riester-Zulagen für förderungswürdige Personen

Die Höhe der Zulage für die Riester-Rente ist aber nicht nur abhängig von der Höhe der Einzahlung. Auch die Zahl förderungswürdiger Personen spielen für die Zulagenhöhe eine Rolle.
So beträgt die Förderung für Ehepaare zusammen höchstens 308 €. Zudem erhalten Kinder, für die der Versicherte Kindergeld erhält, die Zulage für die Riester-Rente in Höhe von 185 € pro Jahr. Ist das Kind erst im Jahre 2008 geboren, erhöht sich die Zulage für die Riester-Rente sogar auf 300 € jährlich.
Nimmt man das Beispiel einer Familie mit 2 Kindern, die 2006 und 2008 geboren wurden, so erhält diese für die Riester-Rente eine jährlich Zulage in Höhe von 793 €, die dann gewährt wird, wenn 4 % des Bruttoeinkommens bzw. höchstens 2100 € in den Vertrag zur Riester-Rente eingezahlt werden.

Riester Simplified