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So bekommt man unkompliziert die staatlichen Zuschüsse zur Riester Rente

Wednesday, June 24th, 2009

Zuschüsse vom Staat sicher - ganz einfach

Die Möglichkeiten, eine private Rentenvorsorge zu realisieren sind vielseitig. Die meisten Verbraucher in Deutschland setzen dabei auf die Riester Rente, denn sie vereint nicht nur sehr viel Vorteile miteinander, sondern ist auch in ihrem Verwaltungsaufwand her sehr gering. Der entscheidende Vorteil dieser Art der Altersvorsorge ist, dass der Staat die Riester-Sparer finanziell unterstützt. Wer mindestens 4% seines jährlichen Bruttogehaltes in eine Riester Rente fließen lässt, der bekommt jährlich einen staatlichen Zuschuss von 154 € für sich selbst und pro Kind, dass im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und kindergeldberechtigt ist, gibt es noch mal einen Zuschuss von 185 €.

Auch anteilige Zuschüsse für die Riester-Rente möglich

Wer weniger einzahlt kann immerhin noch mit einem anteiligen Zuschuss rechnen. Selbstverständlich kann man auch mehr für seine private Rentenvorsorge aufwenden. Allerdings gibt es dann keinen Extrabonus vom Staat, sondern nur die 154 bzw. 185 Euro. Um an die staatliche Förderung bei dieser Rentenvorsorge zu kommen, muss man einen Antrag bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen - und das jährlich. Damit hier der Verwaltungsaufwand minimiert wird, kann man seit einiger Zeit seine Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, sich um die jährliche Beantragung zu kümmern. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überweist die staatlichen Zuschü sse zur Altersvorsorge direkt auf das Riester-Konto des Versicherten.

Wichtige Faktoren im Bezug auf die Wohn-Riester

Tuesday, June 23rd, 2009

Die Riester Rente ist bereits seit dem Jahre 2001 in Deutschland eine der beliebteste Formen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. In den letzten Jahren hat sich die Riester Rente so gut etabliert, dass sie inzwischen zu einer Standardversicherung gehört, die es in so gut wie jedem Haushalt zu finden ist. Seit einiger Zeit kann man nun die Riester Rente auch in die Finanzierung des Eigenheims stecken, denn mit der Einführung der Wohn-Riester ist dies nun problemlos möglich. Bevor man sich jedoch für ein Modell dieser Rentenvorsorge entscheidet, sollte man wissen, auf was man achten muss. Besonders Bauherren, die sich ein neues Eigenheim zulegen wollen, können von der Riester Rente als Wohnriester bessere Konditionen erwarten, als es bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung der Fall ist. Sie müssen allerdings ein besonderes Augemerk auf die Zinsen legen, die nicht viel höher sein sollten, als es bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung die Regel ist. Auch Familien mit Kindern sollten sich überlegen, ob sie lieber in ihr Eigenheim finanzieren wollen, oder sich eine Rentenvorsorge aufbauen möchten. Wer sich nämlich für die Altersvorsorge der Wohnriester entscheidet, kann später nicht mit einer monatlichen Rentenzahlung rechnen, wie bei herkömmlichen Riester Rente. Perfekt ist dann eine zusätzliche, nicht staatlich geförderte Rentenvorsorge.

Gesetzliche Bedingungen und Einschränkungen der Riester Rente

Friday, March 20th, 2009

Beachten Sie bei der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Sie kann freiwillig abgeschlossen werden. Das besondere bei der Riester-Rente ist das sie durch eine staatliche Förderung aufgestockt wird. Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester erfunden und eingeführt. Aufgrund dieser staatlichen Förderung gibt es einiges bei der Riester-Rente zu beachten. Denn es gibt gesetzliche Bestimmungen und Einschränkungen die je nachdem zum Vor- oder Nachteil für den Versicherungsnehmer sind.

Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?

Zum einen kann die Riester-Rente nur von Personen in Anspruch genommen werden die als Arbeitnehmer, Student, Arbeitslose oder als sozialversicherte Selbständige tätig sind. Andere Personengruppen wie Selbstständige oder Beamte haben zum Beispiel keinen Rechtsanspruch auf die Riester-Rente. Eine Riester-Versicherung ist nicht übertragbar oder aufgrund von Schulden pfändbar. Das angesparte Kapital in der Riester-Rente kann auch nicht als Sicherheit zum Beispiel als Hypothek oder dergleichen verwendet werden.

Auszahlung meiner Riester-Rente

Auszahlungen aus der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Dementsprechend sind sie dem Finanzamt mitzuteilen. Zulagen wie die staatliche Förderung zur Riester-Rente müssen zum Beispiel wieder zurückbezahlt werden, wenn die Steuerpflicht in Deutschland endet. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn man auswandert oder dergleichen. Auch beim Tod vom Versicherungsnehmer vor Beginn der Auszahlung müssen die staatlichen Förderungen zur Riester-Rente wieder zurückbezahlt werden. Auszahlungen aus der Riester-Rente sind nur bis zu 30 Prozent vom gesamt angesparten Kapital möglich.

Weitere Bedingungen zum Bau-Riester

Neben diesen Einschränkungen und Bedingungen gibt es noch zusätzliche Bedingungen für die Verwendung vom Kapital zum Bau-Riester. Hier gelten zum Beispiel bestimmte Regelungen der Rückzahlung in die Riester-Rente wieder.
Diese Einschränkungen und Bedingungen bei der Riester-Rente sollte man grundsätzlich vor Abschluss einer Riester-Rente beachten. Auch mögliche Änderungen bei der Riester-Rente sollten vom Versicherungsnehmer beachtet werden.

Berufseinsteiger-Bonus der Riester-Rente nutzen

Tuesday, February 24th, 2009

Gesetzliche Rente reicht nicht aus

Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat den immer wieder neu bekundeten Äußerungen der Vorgängerregierungen in Bezug auf die Sicherheit der gesetzlichen Rente ein Ende bereitet und klargestellt, dass zwar jeder, der während seines Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, aus der Rentenkasse auch eine Rente erhält; diese reicht aber längst nicht mehr aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Daher ist jeder gehalten, privat ergänzend für die Altersrente vorzusorgen. Diese private Vorsorge geschieht entweder durch Abschluss von Kapitallebens- oder -rentenversicherungen oder durch den Erwerb von Immobilien.

Private Vorsorge zur staatlichen Rente

Dennoch ist die Regierung der Ansicht, dass nicht genügend Menschen bisher privat vorgesorgt haben, was auch damit zu tun hat, dass nicht jeder über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. So wurde im Jahr 2000/2001 die Riester-Rente Gesetz.
Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Zulagenrente, die jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, abschließen kann. Maßgeblich für die Höhe der Zulage für die Riester-Rente ist der eingezahlte Beitrag. Die maximale Zulage erhält derjenige, der entweder den Höchstbetrag von 2100 € oder mindestens 4 % seines Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlt. Dabei ist die Zulage Bestandteil des eingezahlten Beitrages.
Das bedeutet, dass derjenige, der für viele zulagenberechtige Angehörige diese Zulage erhält und zudem noch über ein geringes Bruttoeinkommen verfügt, einen recht geringen Eigenanteil in die Riester-Rente einzahlen muss.
Zulagenberechtigt sind im übrigen neben dem Versicherungsnehmer die nicht erwerbstätige Ehefrau sowie jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

Zu einer Ausweitung der Zulage hat die Gesetzesänderung im Jahre 2008 geführt. So wird für Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden, ein jährliche Zulage für die Riester-Rente in Höhe von 300,00 € gezahlt. Ebenso können Erwerber von Immobilien in den Genuss eines Wohn-Riesters kommen.

Sichern Sie sich den Berufseinsteiger-Bonus der Riester Rente

Eine ganz besondere Zulage bei der Riester-Rente erhalten Berufseinsteiger. Hier hat der Gesetzgeber den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus beschlossen. Dieser besagt, dass junge Menschen, die einen Vertrag zur Riester-Rente abschließen, im ersten Berufsjahr eine einmalige Zulage von 200 € für die Riester-Rente bekommen. Voraussetzung ist nur, dass der Sparer zum 01. Januar des Jahres, wo er die Riester-Rente abschließt, nicht älter als 25 Jahre alt ist und dass er selbst unmittelbar zulagenberechtigt ist.

Altersvorsorge ist unerlässlich - mit Riester hilft der Staat sogar mit

Friday, February 13th, 2009

Riester Rente - Die staatlich geförderte Zulagenrente

Um den Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten zu wollen, ist private Vorsorge unerlässlich. Damit die Menschen diese private Vorsorge auch wirklich betreiben, hat die damalige Bundesregierung unter ihrem Arbeitsminister Walter Riester üie Riester-Rente eingeführt.
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine vom Staat geförderte Zulagenrente. Voraussetzung für den Erhalt dieser Zulage ist, dass eine extra für die Riester-Rente zertifizierte Kapitalversicherung abgeschlossen wird und dass der Versicherungsnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Die Zulagen der Riester-Rente

Die Höhe der Zulage für die Riester-Rente ist zudem abhängig von der Höhe der jährlichen Einzahlung. Um die maximale Zulage für die Riester-Rente zu bekommen, muss der Versicherte 4 % seines jährlichen Bruttoeinkommens, maximal aber 2100 €, in den Vertrag zur Riester-Rente einzahlen. Dabei zählt die gewährte Zulage als Beitragszahlung was dazu führt, dass sich der monatlich zu zahlende Beitrag für die Riester-Rente reduziert.
Die Zulage selbst wird dem Vertrag direkt zugeführt und muss im Wege der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Allerdings verfällt die Zulage für die Riester-Rente, wenn sie vier Jahre in Folge nicht beantragt wird. Um das zu vermeiden, wurde ein Dauerzulagenantrag eingeführt.

Riester-Zulagen für förderungswürdige Personen

Die Höhe der Zulage für die Riester-Rente ist aber nicht nur abhängig von der Höhe der Einzahlung. Auch die Zahl förderungswürdiger Personen spielen für die Zulagenhöhe eine Rolle.
So beträgt die Förderung für Ehepaare zusammen höchstens 308 €. Zudem erhalten Kinder, für die der Versicherte Kindergeld erhält, die Zulage für die Riester-Rente in Höhe von 185 € pro Jahr. Ist das Kind erst im Jahre 2008 geboren, erhöht sich die Zulage für die Riester-Rente sogar auf 300 € jährlich.
Nimmt man das Beispiel einer Familie mit 2 Kindern, die 2006 und 2008 geboren wurden, so erhält diese für die Riester-Rente eine jährlich Zulage in Höhe von 793 €, die dann gewährt wird, wenn 4 % des Bruttoeinkommens bzw. höchstens 2100 € in den Vertrag zur Riester-Rente eingezahlt werden.

Riester Simplified

Mit Riester Rente zur sicheren Altersvorsorge

Monday, February 9th, 2009

Riester Rente - die freiwillige Altersversorgung

Seit langem ist klar, das die heutige staatlicht Rente im Alter einfach nicht mehr ausreichen wird, um ein einiger maßen angenehmes Leben zu führen. Darum hat der Gesetzgeber zu der gesetzlichen Altersversorgung, als zusätzliche Ergänzung, die Riester Rente 2000/2001 ins Leben gerufen. Die Riester Rente ist eine freiwillige Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten besonders attraktiv ist. Ihren Namen verdankt sie dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialem, Walter Riester.

Haben Sie Anspruch auf Riester?

Zulagenberechtigte Personen sind alle Arbeitnehmer und Selbständige, die rentenversicherungspflichtig sind. Alle pflichtversicherte Landwirte, Kindererziehende, Arbeitslose die Arbeitslosengeld beziehen und Krankengeld Bezieher.
Ebenfalls gehören auch Angehörige zu dem zu fördernden Personenkreis, die die Pflege der im Haushalt lebenden Personen ausführen, und die Wehr- und Zivildienstleistenden.
Aber auch geringfügig Beschäftigte und Bezieher von Vorruhestandsgeldern die zuvor auch pflichtversichert waren. Weiter gehören auch die Personen dazu, die gesetzlich rentenversicherungsbefreit sind, zu denen die Beamten, Richter und Soldaten zählen.
Nicht vergessen sollte man auch die Ehepartner der Zulagenberechtigten, die Amtsträger, und die vollständig erwerbsgeminderten oder dienstunfähigen Personen.
Nicht zulagenberechtigt sind alle Personen die auf selbstständiger Basis arbeiten, geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte und Altersrentner. Ebenfalls gehören auch Ärzte, Apotheker und Architekten zu den nicht anspruchsberechtigten Personen. Da sie in der berufsständigen Versorgung, pflichtversichert sind.
Nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und Rentenempfänger die auf Grund ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit erwerbslos sind.

Mögliche Förderung mit der Riester Rente

Die Riester Rente besteht aus 2 verschiedenen Förderungen. Zum einen Teil aus der Altersvorsorgeförderung und dem Sonderausgabenabzug. Der erste Entwurf der Riester Rente war im Jahre 2002/2003, und wurde danach noch mehrere Male aufgestockt. Was sich für die jetzigen in Anspruch nehmenden Personen sehr positiv auswirkt.
War die Grundzulage für Ledige im Jahre 2002/2003 damals noch 38 Euro, so beläuft sich die heutige Grundzulage 2008 auf 154 Euro. Ebenso hat sich die Grundzulage für verheiratete von damals 76 Euro auf 308 Euro verbessert, und die Kinderzulage von früher 46 Euro auf 185 Euro gesteigert. Wobei die Kinderzulage für die Kinder, die nach 2008 geboren wurden, mit 300 Euro zu Buche schlägt.
Besonders erfreulich für Berufseinsteiger ist die Möglichkeit, den Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Produkt der Riester Rente ist die Bau Riester, die man bei der Planung von Eigentum nicht außer Acht lassen sollte.
Einen gesamten Überblick kann man sich im Internet Online erwerben, dort haben viele Anbieter verschiedene Produkte zur Riester Rente ausgearbeitet. Wobei man anhand von Berechnungstabellen einen klaren Überblick erhält und das dort günstigste Angebot auch online abschließen kann.

Riester Simplified

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Friday, January 30th, 2009

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